Vereinseintritt
Erwerb der Mitgliedschaft
Gemäß § 2 unserer Vereinssatzung erfolgt die Aufnahme in den Verein auf Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden; gegen die Entscheidung des Vorstands besteht kein Rechtsmittel.
Die Mitgliedschaft kann zunächst als 3-monatige Probemitgliedschaft erfolgen. Sowohl das Probemitglied als auch der Vorstand können diese während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Wird die Probemitgliedschaft von keiner der beiden Parteien beendet, geht sie automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über. Für diese gelten die Kündigungsregelungen gemäß § 3 der Vereinssatzung.
Digitaler Aufnahmeantrag
Nach Rücksprache mit deinem zuständigen Trainer erhältst du einen Link zu unserem digitalen Aufnahmeantrag.
Im Rahmen des Online-Antrags stehen dir unsere Vereinssatzung sowie die Datenschutzinformationen zur Verfügung. Bitte lies diese sorgfältig durch und bestätige im Antragsformular, dass du die Inhalte zur Kenntnis genommen hast und ihnen zustimmst.
Erst nach vollständiger Übermittlung des digitalen Aufnahmeantrags sowie der erforderlichen Zustimmungen kann die Aufnahme in den Verein erfolgen.
Für Fragen zum Aufnahmeverfahren, zur Vereinsmitgliedschaft oder zum digitalen Aufnahmeantrag steht unser Geschäftsführer Pascal Schulze-Frenking gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Den ganzen Paragraphen findest du hier in unserer Vereinssatzung: Vereinssatzung
Kontakt: geschaeftsfuehrer@boxring-unser-fritz.de

