Vereinseintritt

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§2 unserer Vereinssatzung: Erwerb der Mitgliedschaft

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Gegen die Ablehnung steht dem Bewerber kein Rechtsmittel zu.

Die Mitgliedschaft kann zunächst auf eine 3-monatige Probemitgliedschaft befristet werden. Die Probemitgliedschaft kann durch das Probemitglied oder dem Vorstand ohne Angabe von Gründen in diesem Zeitraum beendet werden.

Wird die 3-monatige Probemitgliedschaft nicht von einer der Parteien beendet, kommt es zu einer ordentlichen Mitgliedschaft und es gilt die Kündigungsfrist gemäß § 3.

Bitte fülle auch die Einwillgung der Datenschutzvereinbarung aus und gebe Sie zusamen mit dem Aufnahmeantrag unterschrieben im Verein ab.

Den Aufnahmeantrag und die Datenschutzvereinbarung erhältst du bei deinem zuständigen Trainer.

Den ganzen Paragraphen findest du hier in unserer Vereinssatzung: https://boxring-unser-fritz.de/pages/vorstand/vereinssatzung.php


Kontakt: schatzmeister@boxring-unser-fritz.de