Vereinsaustritt

Vereinsaustritt


§3 unserer Vereinssatzung: Verlust der Mitgliedschaft (Kündigung)

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung per Post oder E-Mail gegenüber dem Vorstand.

Der Austritt ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines Geschäftsjahres zulässig.

 

 


Die Mitgliedschaft endet

·       bei natürlichen Personen durch deren Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit;

·       durch Austritt;

·       durch Ausschluss;

·       durch Streichung von der Mitgliederliste

Den ganzen Paragraphen findest du hier in unserer Vereinssatzung: https://boxring-unser-fritz.de/pages/vorstand/vereinssatzung.php


Künigungsformular herunterladen:

Kündigungsantrag 


Kontakt: schatzmeister@boxring-unser-fritz.de