Vereinsaustritt

Vereinsaustritt


§3 unserer Vereinssatzung: Verlust der Mitgliedschaft (Kündigung)

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluß aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

Künigungsformular herunterladen:

Kündigungsantrag 


Kontakt: schatzmeister@boxring-unser-fritz.de