Vereinsaustritt
§3 unserer Vereinssatzung: Verlust der Mitgliedschaft (Kündigung)
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung per Post oder E-Mail gegenüber dem Vorstand.
Der Austritt ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines Geschäftsjahres zulässig.
Die Mitgliedschaft endet
· bei natürlichen Personen durch deren Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit;
· durch Austritt;
· durch Ausschluss;
· durch Streichung von der Mitgliederliste
Den ganzen Paragraphen findest du hier in unserer Vereinssatzung: https://boxring-unser-fritz.de/pages/vorstand/vereinssatzung.php
Künigungsformular herunterladen:
Kontakt: schatzmeister@boxring-unser-fritz.de